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   OVG Sachsen, 12.01.2011 - 4 B 348/10   

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https://dejure.org/2011,10550
OVG Sachsen, 12.01.2011 - 4 B 348/10 (https://dejure.org/2011,10550)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.01.2011 - 4 B 348/10 (https://dejure.org/2011,10550)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 4 B 348/10 (https://dejure.org/2011,10550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; SächsGemO § 42 Abs. 2, § 52 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzielung eines absolut spiegelbildlichen Wahlergebnisses bei einer Wahl von Ausschussmitgliedern aufgrund des Grundsatzes der spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse eines Stadtrats; Erstreckung des Widerspruchsrecht bzw. der Widerspruchspflicht eines Bürgermeisters ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsGemO § 52 Abs. 2 S. 1
    Erzielung eines absolut spiegelbildlichen Wahlergebnisses bei einer Wahl von Ausschussmitgliedern aufgrund des Grundsatzes der spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse eines Stadtrats; Erstreckung des Widerspruchsrecht bzw. der Widerspruchspflicht eines Bürgermeisters ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10

    Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2011 - 4 B 348/10
    6 Mit Beschluss vom 14. September 2010 - 4 B 87/10 - stellte der Senat vorläufig fest, dass die Besetzung von sechs Ausschüssen des Antragsgegners, darunter auch des Sozialausschusses, rechtswidrig sei, weil die Verbindung des D´Hondtschen Höchstzahlverfahrens mit der geringen Ausschussgröße zu einer nicht spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse geführt habe.

    Dieser Grundsatz schützt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung und sichert die Erfolgswertgleichheit der gültigen Wählerstimmen und die gleiche Repräsentation der Wähler durch die gewählten Mandatsträger (Beschluss des Senats vom 14. September 2010, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 26.01.2021 - 4 B 421/20

    Jugendhilferecht; Kommunalrecht

    In Bezug auf das Wahlverfahren reicht es aus, wenn die Wahl jeder Fraktion die gleiche Chance bietet, entsprechend ihrer Stärke im Plenum in die Ausschüsse gewählt zu werden (Senatsbeschl. v. 12. Januar 2011 - 4 B 348/10 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 27.09.2011 - 4 B 176/11

    Jugendhilfeausschuss, Spiegelbildlichkeit, Wahlperiode, Ersatzvornahme

    Es spricht zwar viel dafür, dass die Wiederholung der Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vom 13. August 2009, welcher die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden nicht widersprochen hat (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2011, SächsVBl. 2011, 112, 113), unzulässig war, weil die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss sich nach § 4 Abs. 2 Satz 1 LJHG über die gesamte Wahlperiode erstreckt (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 23. November 2010 - 7 L 2136/10 -).
  • OVG Sachsen, 03.09.2013 - 4 A 483/12

    Neuwahl von Ausschussmitgliedern, beschließender Ausschuss,

    Mit seiner den Beteiligten bekannten und auch von ihnen angesprochenen Entscheidung vom 12. Januar 2011 (- 4 B 348/10 -, LKV 2011, 139; SächsVBl. 2011, 112; juris Rn. 21 f.) hat der Senat entschieden, dass dem (Ober-) Bürgermeister nach § 52 Abs. 2 SächsGemO ein Widerspruchsrecht auch gegenüber Stadtratsbeschlüssen zur Wahl von Ausschussmitgliedern zusteht.
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